Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Um Missverständnisse zu vermeiden, geben Sie bitte bei der Krankenkasse die
ZSR-Nummer der entsprechenden Medizinischen Masseurin mit Fachausweis an.
Brigitta Zumbühl-Heuberger ZSR-Nummer E329261
Angela Waser-Henggeler ZSR-Nummer T327161
Cornelia Schraner ZSR-Nummer Q335963
Als Medizinische/r Masseur/in mit Fachausweis sind wir bei allen Krankenkassen über die Zusatzversicherung anerkannt.
Was bei der Krankenkassenabrechnung zu beachten ist:
Bei der Abrechnung von Leistungen mit der Krankenkasse gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass die Kosten erstattet werden:
Stellen Sie sicher, dass die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten, von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt sind. Informieren Sie sich im Voraus über den Umfang Ihrer Versicherungspolice und welche Leistungen darin enthalten sind.
Manche Leistungen erfordern eine ärztliche Verordnung, um von der Krankenkasse erstattet zu werden. Klären Sie im Vorfeld ab, ob eine ärztliche Verordnung notwendig ist und lassen Sie sich gegebenenfalls eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen und Rechnungen vollständig und korrekt bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen bei der Erstattung führen.
Beachten Sie eventuelle Fristen für die Einreichung von Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse. Halten Sie sich an diese Fristen, um sicherzustellen, dass Ihre Kosten erstattet werden.
Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt dabei von Ihrer individuellen Versicherungspolice ab. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen genau abgedeckt sind.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die finanzielle Abwicklung zu informieren, um mögliche Unklarheiten oder Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn die Ursache Ihrer Beschwerden auf einen Unfall zurückzuführen ist, ist es ratsam, eine schriftliche Kostengutsprache von Ihrer Unfallversicherung einzuholen. Dadurch können eventuelle Kosten für die Therapien im Zusammenhang mit dem Unfall abgedeckt werden.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über die finanzielle Abwicklung zu informieren, um mögliche Unklarheiten oder Missverständnisse zu vermeiden.
- vdms-asmm Verband der Medizinischen Masseure, Schachenallee 29, 5000 Aarau
- NVS Naturärzte Vereinigung Schweiz, Schützenstrasse 42, CH-9100 Herisau
- DGL Deutsche Gesellschaft für Lymphologie Sigmund Freud Strasse 25, 53125 Bonn